Leitbild und Werte
Das BG Dornbirn versteht sich als Lern- und Lebensraum, in dem Kinder und Jugendliche in einer sicheren und respektvollen Umgebung aufwachsen sollen. Grundlage sind die Kinderrechte (v. a. Schutz vor Gewalt, Wertschätzung, Respekt). Das Wertefundament lautet: kooperativ, divers, worthaltend, nachhaltig, weltoffen.
Grundrechte und Regeln
- Unversehrtheit und Schutz der Person
- Ungestörter Unterricht
- Recht auf Eigentum
Diese Rechte gelten auch im digitalen Raum. Do’s: Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, aktives Mitwirken. Don’ts: Verspotten, Stören, Beschädigen.
Risikoanalyse (2025)
Herausforderungen bestehen v. a. in Klassenchats (Cybermobbing, Beleidigungen), Ablenkung durch Smartphones, Belastungen in Lehrer-Schüler-Beziehungen, Sachbeschädigungen, fehlender Respekt, psychische Erkrankungen sowie Konflikten in Pausen- und Betreuungszeiten.
Maßnahmen zum Kinderschutz
Prävention:
- Förderung von Resilienz (z. B. „Mindful Self-Compassion“)
- klare Regeln zu Nähe/Distanz, digitale Kommunikation, Foto- und Datenschutz
- transparente Regeln bei Ausflügen, Übernachtungen, Einzelgesprächen
- Partizipation (Schülerparlament, Feedbackkultur, Beschwerdemöglichkeiten)
- Jahrgangsspezifische Präventionsschwerpunkte (z. B. Sexualkunde, Social Media, psychische Gesundheit, Gewaltfreie Kommunikation)
- regelmäßige Fortbildungen für Lehrpersonen und Eltern
Intervention:
- Plan C: schulisches Unterstützungsnetzwerk (Lehrkräfte, Schulärztin, Psychologin, Sozialarbeit)
- Konfliktleitfaden Step-by-Step zur frühzeitigen Lösung von Streitigkeiten, auch für Klassenchats angepasst
- Maßnahmen bei Regelverstößen, Aufklärungskampagnen wie „BGD lästert“ (Cybermobbing/Hate Speech)
- geplante Standardverfahren zur Mobbingintervention
- Umgang mit Suchtmittelgebrauch nach gesetzlichen Vorgaben
Organisation im Verdachtsfall
- Verdachtsklärung über Sorgenbarometer und Beobachtungsblatt
- Ablaufschema nach §§ 12–14 Schulordnung
- Information und Einbindung des Kinderschutzteams, der Schulbehörden oder externer Expert:innen (Polizei, Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendanwaltschaft)
- Mitteilungspflicht an Kinder- und Jugendhilfe bei begründetem Verdacht
Verhaltenskodex
Alle Beteiligten verpflichten sich zu einem respektvollen, gewaltfreien Umgang, zur Wahrung von Nähe und Distanz sowie zum aktiven Einschreiten bei Grenzverletzungen.
Evaluation
Das Konzept wird spätestens 2027/28 vom Kinderschutzteam und Entwicklungsteam überprüft und weiterentwickelt.